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Kalkstämmige Reststoffe (z.B. aus der Trinkwasserenthärtung), die wir von unseren Kunden zurücknehmen, werden in unseren Werken verwertet und zu neuen Produkten aufbereitet. Dank der Makler- genehmigung nach § 50 Kreislaufwirtschaftsgesetz (alle Abfallarten im In- und Ausland ) können wir unseren Kunden, unseren Werken und Beteiligungen für ihre Abfälle eine günstige Entsorgung (Verwertung und Beseitigung) anbieten. Wir suchen den wirtschaftlichsten Entsorger und kümmern uns um die Abwicklung (Probenahme, Analytik, Logistik). Damit bieten wir Versorgung und Entsorgung "aus einer Hand".
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